Auftragsrecht
VOB/B im Tagesgeschäft: Was Betriebe bei Nachträgen beachten müssen
Nachtragsmanagement entscheidet über die Marge. Wer Mehrleistungen erst mit der Schlussrechnung anmeldet, verliert häufig den Anspruch.

Nachträge sind kein Formfehlerthema für Juristen, sondern eine Frage der Baustellenroutine. Wer eine Mehrleistung ausführt, ohne sie vorher anzukündigen und ohne die Anordnung zu dokumentieren, steht bei der Abrechnung schlecht da. Genau hier entstehen die meisten Verluste.
Reihenfolge, die sich in der Praxis bewährt hat
- Abweichung feststellen und schriftlich anzeigen, bevor die Leistung ausgeführt wird
- Anordnung des Auftraggebers einholen, notfalls per E-Mail mit Bitte um kurze Bestätigung
- Nachtragsangebot mit Bezug zur Urkalkulation vorlegen, nicht mit freien Marktpreisen
- Ausführung erst nach Freigabe beginnen, Ausnahme: Gefahr im Verzug, dann sofort dokumentieren
- Aufmaß gemeinsam nehmen und mit Datum und Namen unterschreiben lassen
Bei Bauverträgen nach VOB/B leitet sich der Preis für geänderte Leistungen aus der ursprünglichen Kalkulation ab. Wer die Urkalkulation nicht sauber aufbewahrt, kann Zuschläge später kaum begründen. Sinnvoll ist eine digitale Ablage je Bauvorhaben, in der Kalkulation, Nachträge und Bautagesberichte zusammenliegen.
Verzögerung ist ein eigener Anspruch
Häufig unterschätzt wird der zeitliche Teil. Wenn eine Anordnung den Bauablauf verschiebt, entstehen Kosten für Vorhaltung und Umdisposition. Diese Positionen gehören in den Nachtrag, müssen aber mit konkreten Tagen und Kolonnenstärken belegt werden. Pauschale Aufschläge werden regelmäßig zurückgewiesen.
Wer Streit vermeiden will, protokolliert Behinderungen am Tag ihres Auftretens. Ein Bautagesbericht mit Wetter, anwesendem Personal und Grund des Stillstands ist im Verfahren oft das wichtigste Dokument, weil er zeitnah entstanden ist.
Dieser Beitrag ist redaktionelle Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei laufenden Streitigkeiten sollten Betriebe die Unterlagen vor dem nächsten Schreiben anwaltlich prüfen lassen.
- Region
- Rheinland
- Ort der Recherche
- Köln
- Veröffentlicht
- 27. August 2026
Quellen und Belege
- VOB/B: Regelungen zu geänderten und zusätzlichen Leistungen sowie Behinderungsanzeige
- Vergabekammer Münster: Auswertung veröffentlichter Entscheidungen zu Nachtragsstreitigkeiten
Über den Autor

Selin Aydin
Redakteurin Recht und Arbeit
Selin Aydin hat in Köln Rechtswissenschaften studiert und ihr Referendariat unter anderem in einer auf Bau- und Vergaberecht ausgerichteten Kanzlei absolviert. Seit 2020 arbeitet sie journalistisch und übersetzt Gesetzesänderungen in Handlungsanweisungen für Betriebe.
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