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Auftragsrecht

VOB/B im Tagesgeschäft: Was Betriebe bei Nachträgen beachten müssen

Nachtragsmanagement entscheidet über die Marge. Wer Mehrleistungen erst mit der Schlussrechnung anmeldet, verliert häufig den Anspruch.

Porträt von Selin Aydin, Redakteurin für Recht und Arbeit

Von Selin Aydin

Redakteurin Recht und Arbeit

· aktualisiert am · 8 Min. Lesezeit

Bauleiterin und Handwerker besprechen Bauunterlagen im Baubüro
Nachträge entstehen auf der Baustelle und müssen dort dokumentiert werden. Foto: NRW Gewerbe-Zeitung

Nachträge sind kein Formfehlerthema für Juristen, sondern eine Frage der Baustellenroutine. Wer eine Mehrleistung ausführt, ohne sie vorher anzukündigen und ohne die Anordnung zu dokumentieren, steht bei der Abrechnung schlecht da. Genau hier entstehen die meisten Verluste.

Reihenfolge, die sich in der Praxis bewährt hat

  • Abweichung feststellen und schriftlich anzeigen, bevor die Leistung ausgeführt wird
  • Anordnung des Auftraggebers einholen, notfalls per E-Mail mit Bitte um kurze Bestätigung
  • Nachtragsangebot mit Bezug zur Urkalkulation vorlegen, nicht mit freien Marktpreisen
  • Ausführung erst nach Freigabe beginnen, Ausnahme: Gefahr im Verzug, dann sofort dokumentieren
  • Aufmaß gemeinsam nehmen und mit Datum und Namen unterschreiben lassen

Bei Bauverträgen nach VOB/B leitet sich der Preis für geänderte Leistungen aus der ursprünglichen Kalkulation ab. Wer die Urkalkulation nicht sauber aufbewahrt, kann Zuschläge später kaum begründen. Sinnvoll ist eine digitale Ablage je Bauvorhaben, in der Kalkulation, Nachträge und Bautagesberichte zusammenliegen.

Verzögerung ist ein eigener Anspruch

Häufig unterschätzt wird der zeitliche Teil. Wenn eine Anordnung den Bauablauf verschiebt, entstehen Kosten für Vorhaltung und Umdisposition. Diese Positionen gehören in den Nachtrag, müssen aber mit konkreten Tagen und Kolonnenstärken belegt werden. Pauschale Aufschläge werden regelmäßig zurückgewiesen.

Wer Streit vermeiden will, protokolliert Behinderungen am Tag ihres Auftretens. Ein Bautagesbericht mit Wetter, anwesendem Personal und Grund des Stillstands ist im Verfahren oft das wichtigste Dokument, weil er zeitnah entstanden ist.

Dieser Beitrag ist redaktionelle Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei laufenden Streitigkeiten sollten Betriebe die Unterlagen vor dem nächsten Schreiben anwaltlich prüfen lassen.

Region
Rheinland
Ort der Recherche
Köln
Veröffentlicht
27. August 2026

Quellen und Belege

  • VOB/B: Regelungen zu geänderten und zusätzlichen Leistungen sowie Behinderungsanzeige
  • Vergabekammer Münster: Auswertung veröffentlichter Entscheidungen zu Nachtragsstreitigkeiten

Über den Autor

Porträt von Selin Aydin, Redakteurin für Recht und Arbeit

Selin Aydin

Redakteurin Recht und Arbeit

Selin Aydin hat in Köln Rechtswissenschaften studiert und ihr Referendariat unter anderem in einer auf Bau- und Vergaberecht ausgerichteten Kanzlei absolviert. Seit 2020 arbeitet sie journalistisch und übersetzt Gesetzesänderungen in Handlungsanweisungen für Betriebe.

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