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Nachunternehmer prüfen: Haftung für Mindestlohn und Sozialabgaben

Wer Leistungen weitergibt, haftet für Löhne in der Kette. Eine kurze Prüfroutine vor Vertragsschluss senkt das Risiko deutlich.

Porträt von Selin Aydin, Redakteurin für Recht und Arbeit

Von Selin Aydin

Redakteurin Recht und Arbeit

· 7 Min. Lesezeit

Die Haftung für Mindestlohn und Sozialabgaben in der Nachunternehmerkette trifft auch Handwerksbetriebe, die nur einen Teilbereich weitergeben. Zahlt der Nachunternehmer nicht, können Beschäftigte den Auftraggeber direkt in Anspruch nehmen.

Prüfroutine vor Vertragsschluss

  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialkassen und des Finanzamts anfordern, nicht älter als drei Monate
  • Gewerbeanmeldung und Handwerksrolleneintrag prüfen
  • Nachweis der Unfallversicherung und Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckung
  • schriftliche Zusicherung zur Zahlung des Mindestlohns mit Freistellungsklausel

Die Prüfung muss während der Ausführung wiederholt werden. Sinnvoll ist ein fester Rhythmus, etwa alle drei Monate oder bei jedem neuen Bauvorhaben. Wer nur zum Vertragsbeginn prüft, kann im Streitfall wenig vorlegen.

Vertraglich lässt sich das Risiko begrenzen, aber nicht ausschließen. Freistellungsklauseln helfen nur, wenn der Nachunternehmer zahlungsfähig bleibt. Deshalb bleibt die Auswahl der Partnerbetriebe die wirksamste Maßnahme.

Dieser Beitrag ist redaktionelle Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Ort der Recherche
Dortmund
Veröffentlicht
25. Juni 2026

Über den Autor

Porträt von Selin Aydin, Redakteurin für Recht und Arbeit

Selin Aydin

Redakteurin Recht und Arbeit

Selin Aydin hat in Köln Rechtswissenschaften studiert und ihr Referendariat unter anderem in einer auf Bau- und Vergaberecht ausgerichteten Kanzlei absolviert. Seit 2020 arbeitet sie journalistisch und übersetzt Gesetzesänderungen in Handlungsanweisungen für Betriebe.

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