Personal
Nachunternehmer prüfen: Haftung für Mindestlohn und Sozialabgaben
Wer Leistungen weitergibt, haftet für Löhne in der Kette. Eine kurze Prüfroutine vor Vertragsschluss senkt das Risiko deutlich.
Die Haftung für Mindestlohn und Sozialabgaben in der Nachunternehmerkette trifft auch Handwerksbetriebe, die nur einen Teilbereich weitergeben. Zahlt der Nachunternehmer nicht, können Beschäftigte den Auftraggeber direkt in Anspruch nehmen.
Prüfroutine vor Vertragsschluss
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialkassen und des Finanzamts anfordern, nicht älter als drei Monate
- Gewerbeanmeldung und Handwerksrolleneintrag prüfen
- Nachweis der Unfallversicherung und Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckung
- schriftliche Zusicherung zur Zahlung des Mindestlohns mit Freistellungsklausel
Die Prüfung muss während der Ausführung wiederholt werden. Sinnvoll ist ein fester Rhythmus, etwa alle drei Monate oder bei jedem neuen Bauvorhaben. Wer nur zum Vertragsbeginn prüft, kann im Streitfall wenig vorlegen.
Vertraglich lässt sich das Risiko begrenzen, aber nicht ausschließen. Freistellungsklauseln helfen nur, wenn der Nachunternehmer zahlungsfähig bleibt. Deshalb bleibt die Auswahl der Partnerbetriebe die wirksamste Maßnahme.
Dieser Beitrag ist redaktionelle Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
- Region
- Ruhrgebiet
- Ort der Recherche
- Dortmund
- Veröffentlicht
- 25. Juni 2026
Über den Autor

Selin Aydin
Redakteurin Recht und Arbeit
Selin Aydin hat in Köln Rechtswissenschaften studiert und ihr Referendariat unter anderem in einer auf Bau- und Vergaberecht ausgerichteten Kanzlei absolviert. Seit 2020 arbeitet sie journalistisch und übersetzt Gesetzesänderungen in Handlungsanweisungen für Betriebe.
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