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Düsseldorfer Kanzlei sagt Mandanten verbindliche Reaktionszeiten zu

Eine Wirtschaftskanzlei mit Schwerpunkt Bau und Vergabe legt verbindlich fest, wann ein Mandant eine Rückmeldung erhält. Unter vier Arbeitsstunden soll es bei laufenden Bauvorhaben nicht dauern.

Porträt von Selin Aydin, Redakteurin für Recht und Arbeit

Von Selin Aydin

Redakteurin Recht und Arbeit

· 4 Min. Lesezeit

Festgelegt wurden nicht juristische Ergebnisse, sondern Abläufe: Wie schnell erhält ein Mandant eine Rückmeldung, wer kontrolliert Fristen doppelt, was passiert bei Urlaub des zuständigen Anwalts. Die Kanzlei hat dafür Reaktionszeiten schriftlich zugesagt, unter anderem eine Rückmeldung innerhalb von vier Arbeitsstunden bei laufenden Bauvorhaben.

Für Betriebe ist das relevant, weil bei Baustopps und Nachtragsstreit Stunden zählen. Wer Verträge mit Kanzleien schließt, kann Reaktionszeiten inzwischen vertraglich vereinbaren. Das gilt auch für die Erreichbarkeit außerhalb der Bürozeiten bei Abnahmen und Beweissicherungen.

Region
Rheinland
Ort der Recherche
Düsseldorf
Veröffentlicht
09. September 2026

Über den Autor

Porträt von Selin Aydin, Redakteurin für Recht und Arbeit

Selin Aydin

Redakteurin Recht und Arbeit

Selin Aydin hat in Köln Rechtswissenschaften studiert und ihr Referendariat unter anderem in einer auf Bau- und Vergaberecht ausgerichteten Kanzlei absolviert. Seit 2020 arbeitet sie journalistisch und übersetzt Gesetzesänderungen in Handlungsanweisungen für Betriebe.

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