Recht und Beratung
Düsseldorfer Kanzlei sagt Mandanten verbindliche Reaktionszeiten zu
Eine Wirtschaftskanzlei mit Schwerpunkt Bau und Vergabe legt verbindlich fest, wann ein Mandant eine Rückmeldung erhält. Unter vier Arbeitsstunden soll es bei laufenden Bauvorhaben nicht dauern.
Festgelegt wurden nicht juristische Ergebnisse, sondern Abläufe: Wie schnell erhält ein Mandant eine Rückmeldung, wer kontrolliert Fristen doppelt, was passiert bei Urlaub des zuständigen Anwalts. Die Kanzlei hat dafür Reaktionszeiten schriftlich zugesagt, unter anderem eine Rückmeldung innerhalb von vier Arbeitsstunden bei laufenden Bauvorhaben.
Für Betriebe ist das relevant, weil bei Baustopps und Nachtragsstreit Stunden zählen. Wer Verträge mit Kanzleien schließt, kann Reaktionszeiten inzwischen vertraglich vereinbaren. Das gilt auch für die Erreichbarkeit außerhalb der Bürozeiten bei Abnahmen und Beweissicherungen.
- Region
- Rheinland
- Ort der Recherche
- Düsseldorf
- Veröffentlicht
- 09. September 2026
Über den Autor

Selin Aydin
Redakteurin Recht und Arbeit
Selin Aydin hat in Köln Rechtswissenschaften studiert und ihr Referendariat unter anderem in einer auf Bau- und Vergaberecht ausgerichteten Kanzlei absolviert. Seit 2020 arbeitet sie journalistisch und übersetzt Gesetzesänderungen in Handlungsanweisungen für Betriebe.
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